Stand 15.03.2020

I. Einnahmen

  1. Mitgliedsbeitrag (Jahresbeitrag): 30,00 €
  2. Zucht
    Anmeldung einer Zuchtstätte →  Zwingerschutz mit Urkunde: 100,00 €
    inklusive Züchtergrundseminar, Zuchtordner mit aktuellen Ordnungen, Aufnahme in die Züchterliste der Webseite mit Züchterzugang
  1. Zuchttauglichkeit

3.1 Standardbeurteilung                        30,00 €

3.2 Wesensbeurteilung                         30,00 €

3.3 Nochmalige Beurteilung                  20,00 €

  1. Wurfabnahme (pro Welpe)              10,00 €
  2. Zuchtstättenabnahme                      30,00 €
  3. Fahrtkosten Zuchtwart/Zuchtrichter

Wenn der Zuchtrichter oder Zuchtwart für die Beurteilung oder Abnahme mit dem eigenen Pkw fährt, erhält er eine Fahrtkostenentschädigung (pro gefahrenem km) in Höhe von 0,35 € wenn nicht gesondert vereinbart.

  1. Rheinländer Ahnentafel (zzgl. Kosten für Porto und Verpackung): 25,00 €
  2. Aus- und Fortbildung
    Die Aus- und Fortbildung der Rheinländer Züchter, der Rheinländer Zuchtwarte oder Rheinländer Zuchtrichter, die vom Rheinländer Verein organisiert wird, ist für die Züchter und Deckrüdenbesitzer kostenfrei.

Der Teilnehmer hat jedoch etwaige Fahrt- und Verpflegungskosten selbst zu tragen.

II Ausgaben        

  1. Die Aufwandsentschädigung der Referenten bei Seminaren für den Rheinländer Verein erfolgt nach vorheriger, individueller Vereinbarung.
  2. Aufwandsentschädigung der Vereinsführung für Sitzungen oder Fahrten im Interesse des Rheinländer Vereins oder beauftragter Helfer
  • bei Teilnahme an Werbeveranstaltungen
  • bei beauftragter Vertretung des Rheinländers
  • bei Maßnahmen zur Geschäftsführung oder Beauftragung

2.1. Tageseinsatz mindestens 4 Stunden       ………………………….……………. 20,00 €

(inklusive Auf- und Abbau bei Werbeveranstaltungen)   

2.2 Tageseinsatz mindestens 8 Stunden         ………………………….……………. 40,00 €

(inklusive Auf- und Abbau bei Werbeveranstaltungen)   

2.3 Übernachtungspauschale                        …………………………………………. 50,00 €

3 Sonstige Aufwendungen

3.1 Kassenprüfer (pro gefahrener km)           ……………………………………….… 0,35 €

3.2 Bei beauftragter Vertretung des Rheinländer Vereins
(pro gefahrener km)                                       ……………………………………….…. 0,35 €

 

Abschlussbemerkung zur Geschäftsordnung:

Einnahmen und Ausgaben außer Pauschalbeträge, die sich aus dieser Geschäftsordnung ergeben, sind zu belegen.
Zahlungen müssen durch Quittungen mit leserlichen Namen und Anschriften der Zahlungsempfänger sowie mit deren Unterschriften versehen sein.
Auszahlungen erfolgen grundsätzlich nur unbar und nur nach Vorlage des Abrechnungsformulars mit vorhanden Belegen.