Züchter & Deckrüdenbesitzer
Voraussetzungen für die Zucht
Wenn Sie Rheinländer Züchter werden möchten oder Ihren Rüden (abstammend vom Eloschaboro) als Deckrüde der Rheinländer Zucht anmelden möchten, finden Sie hier die ersten Informationen, Kontaktpersonen und Formulare.
Bei Fragen rund um diese Thematik wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Bitte auf die jeweilige Frage klicken, dann öffnet sich ein weiterführender Text.
Wie werde ich Rheinländer Züchter?
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Züchterliste des Rheinländer Verein sind folgende:
Wichtigste Voraussetzung ist die Begeisterung für diesen ganz besonderen Familienhund und der Wunsch diese Rasse durch die Zucht weiter zu fördern und anderen Menschen die Möglichkeit zu geben, diesen Hund in die Familie aufzunehmen, um durch ihn eine Bereicherung im Alltag und in der Familie erfahren zu können. Die positiven Rückmeldungen der Welpenbesitzer sind immer eine große Freude und Motivation.
Sodann ist es erforderlich, dass ausreichend Zeit und Platz für eine Zucht vorhanden ist. Für die Zucht im Rheinländer Verein ist eine Hausaufzucht erforderlich, das bedeutet, dass die Wurfkiste der Mutterhündin mit den Welpen im Schlaf- oder Wohnbereich aufgestellt wird und die Welpen im Laufe der Aufzucht täglich mit Alltagsgeräuschen und Umweltreizen des Haushalts konfrontiert werden. Insbesondere Haustürklingel, TV und Radio, Besucher kommen und gehen, Küchengeräusche usw.
Darüber hinaus ist ein gesicherter Auslauf im Garten für die Welpen erforderlich. Eine Aufzucht im Stall oder Gartenschuppen ist im Rheinländer Verein nicht erlaubt.
Schließlich ist es natürlich erforderlich, dass eine geeignete Zuchthündin vorhanden ist, mit der die Zucht im Rheinländer Verein gewünscht ist. Die Hündin muss eine Ahnentafel besitzen, die entweder vom Rheinländer e.V. ausgestellt wurde oder nachweislich eine Abstammung auf den Familienhund mit der ursprünglichen Rassebezeichnung Eloschaboro (später Elo®) ausweist. Die weiteren Voraussetzungen des Zuchttieres zur Gesundheit, dem Standard und des Wesens werden unter dem Punkt „Zuchttauglichkeit“ näher erläutert.
Wenn diese vorangehenden Punkte erfüllt sind, kann eine Anfrage beim Vorstand des Rheinländer Verein erfolgen, wonach um Aufnahme als Rheinländer Verein Zuchtstätte gebeten wird.
Hierfür ist ein gesondertes Formular zu verwenden, in dem auch der gewünschte Name der Zuchtstätte eingetragen werden kann. Das Formular gibt es hier: Anmeldung einer Rheinländer Verein Zuchtstätte.
Ausserdem ist es erforderlich, dass eine Mitgliedschaft im Rheinländer Verein besteht. Der Mitgliedsantrag ist hier zu finden: Mitgliedsantrag Rheinländer Verein.
Die Zuchtstätte ist sodann von einem Zuchtwart des Rheinländer Verein zu besichtigen, um sicher zu stellen, dass die örtlichen Voraussetzungen für die tierschutzgerechte Aufzucht eines Wurfes im Rheinländer Verein gegeben sind.
Sofern der Züchter bereits Erfahrungen mit der Hundezucht hat, ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Züchter ein Züchtergrundseminar beim Rheinländer Verein absolviert. Jedoch wird dies angeraten, damit der Züchter über die besonderen Voraussetzungen, Abläufe und Regelungen des Rheinländer Verein informiert ist. Für Zuchtanfänger ist dieses Seminar im eigenen Interesse erforderlich, damit Grundkenntnisse in der Zucht – angefangen von der Planung einer Verpaarung, der Trächtigkeit, Geburt, Aufzucht und Abgabe der Welpen, vorhanden sind. Bei dem vom Rheinländer Verein angebotenen Seminar handelt es sich um ein kostenfreies Online Seminar für alle angemeldeten Zuchtstätten des Rheinländer Verein. Es ist in unser aller Interesse, dass die Züchter des Rheinländer Vereins stets gut ausgebildet sind.
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erhält der Züchter vom Rheinländer Verein eine Zwinger-Urkunde, sowie einen Ordner mit den aktuellen Zucht-Formularen, das er als sein Zuchtstättenbuch führen kann. Darin aufzubewahren sind beispielsweise auch alle Zucht-Urkunden und Angaben zu den Würfen, den Hunden usw.
Die Welpen sind regelmäßig zu entwurmen und im Alter von 8 Wochen mit einem Identitäts-Chip zu versehen und die erste Grundimpfung durchzuführen. Jeder Welpe erhält ein separates Gesundheitszeugnis, das vom zuständigen Tierarzt ausgefüllt wird. Darüber hinaus wird der Wurf vor der Abgabe von einem unserer Zuchtwarte nach vorher ausgearbeiteten Kriterien überprüft, wobei auch die Aufzuchtsbedingungen und der Zustand der Mutterhündin einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden.
Es ist gewünscht, dass der Züchter auch nach der Abgabe der Welpen für Fragen der Welpenfamilien erreichbar ist und durch seine Erfahrung Rat geben kann. Hier kann auch der Züchter selbst bei Kollegen aus der Rheinländer Verein Zucht um Rat ersuchen, da die Züchter untereinander kollegial und unterstützend zusammen stehen.
Wenn Sie Interesse an der Zucht des Rheinländers haben, können Sie gerne bei einem Vorstandsmitglied des Rheinländer Vereins, insbesondere unserem Vertreter der Züchter oder unmittelbar bei einem unserer Züchter nach weiteren Informationen fragen. Die Kontaktdaten sind auf dieser Webseite zu finden. Wir freuen uns auf Sie!
Wie werde ich Rheinländer Deckrüdenbesitzer?
Am Anfang steht meist der Gedanke, dass es schön wäre, wenn der eigene Rüde mal Nachkommen haben würde, wenn er denn Deckrüde wäre.
Überall kann man nachlesen, dass hierfür jedoch erst einige Tests und Untersuchungen gemacht werden müssen, wodurch ein Besitzer schnell die Motivation verlieren könnte. So schlimm, wie es auf den ersten und vielleicht auch auf den zweiten Blick erscheint, ist das ganze Procedere aber nicht. Man kann dies als gemeinsames Abenteuer mit einem sehr schönen Ziel im Hundeleben sehen. Haben der Vierbeiner und der Zweibeiner erstmal alles geschafft, steht dem Deckrüden Abenteuer nichts mehr im Wege.
1. Wer eignet sich als Deckrüde in der Rheinländer Zucht?
Rheinländer Deckrüde kann grundsätzlich jeder Rüde werden, der eine Ahnentafel besitzt, die entweder vom Rheinländer e.V. ausgestellt wurde oder nachweislich eine Abstammung auf den Eloschaboro (später Elo®) ausweist. Im Zweifel kann die Zuchtleitung des Rheinländer e.V. Auskunft geben, ob die Anforderungen hierfür erfüllt sind.
Zusätzlich sind einige gesundheitliche Anforderungen zu erfüllen, mittels tierärztlicher Untersuchungen (HD; Patella; Augenuntersuchung) nach den Vorgaben in der Zuchtordnung. Schließlich sind noch die Anforderungen des Standards und der Wesensbeurteilung durch einen Zuchtrichter des Rheinländer Vereins zu überprüfen (es dürfen keine zuchtausschließenden Merkmale vorhanden sein).
2. Voreinschätzung beim Zuchtbuchamt Es empfiehlt sich, noch vor den ersten Untersuchungen beim Zuchtbuchamt (info@rheinlaender-verein.de) erfragen, ob und welche Verpaarungspartner für den Rüden in der Rheinländer Zucht bestehen könnten und welche Erfolgsaussichten für eine Verpaarung bestehen können.
3. Gesundheitliche Untersuchungen
– Untersuchung der Hüfte mittels Röntgenaufnahme auf Hüftgelenkdysplasie (HD) (HD A und B sind uneingeschränkt zulässig).
Das hierfür nötige Formular ist im Downloadbereich verfügbar.
Die Röntgenaufnahme sollte durch einen erfahrenen Tierarzt durchgeführt werden.
Die Aufnahme ist sodann an den Gutachter des Rheinländer Vereins, Herrn Raphael Sliwon in Dormagen zur Auswertung zu übersenden oder kann auch unmittelbar dort vorgenommen werden:
Dr. Raphael Sliwon, Johannesstraße 81, 41542 Dormagen (Delrath) , Telefon: Telefon: 02133 220100, Telefax: 02133 220110, E-Mail: tierarzt-sliwon@gmx.de
– Untersuchung der Patella (PL 0 oder 1 sind zulässig) erfolgt gemeinsam mit der HD-Untersuchung. Das hierfür nötige Formular ist im Downloadbereich verfügbar.
– auf freiwilliger Basis Ellenbogendysplasie (ED) (ED Grad 0 und Grad 1 sind zulässig)
– Augenuntersuchungen incl. Gonioskopie bei einem Augenfachtierarzt des Dortmunder Kreis DOK (oder ausserhalb Deutschlands: ECVO) – Das Formular hat der Augenfachtierarzt
– DNA Profil und D-Lokus D1 (Dilute) mittels EDTA-Blutuntersuchung bei Laboklin. Das entsprechende Formular ist im Downloadbereich verfügbar.
Die notwendigen Formulare für die Untersuchungen stehen im Downloadbereich zur Verfügung und sind gemeinsam mit der original Ahnentafel jeweils zur Untersuchung mitzubringen.
4. Standard- und Wesensbeurteilung
– durch einen Rheinländer Zuchtrichter (bitte rechtzeitig einen Termin beim Zuchtrichter erfragen)
5. Wie geht es weiter?
– Einsendung aller Unterlagen an das Zuchtbuchamt des Rheinländer Vereins (teilweise erfolgt dies automatisch)
– Mitgliedschaft im Rheinländer Verein (den Mitgliedsantrag gibt es hier: Antragsformular)
– Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Zuchttauglichkeitsurkunde an den Besitzer gesendet.
– Der Deckrüde wird im Zuchtprogramm und der Webseite freigeschaltet und steht für Verpaarungsempfehlungen zur Verfügung.
– Beim Zuchtbuchamt kann der Zugang zum internen Bereich für Deckrüdenbesitzer auf der Webseite beantragt werden.
Wie geht es nach der Zulassung weiter?
Die erste Verpaarung steht an!
Der Züchter hat beim Zuchtbuchamt nach einem geeigneten Verpaarungspartner für die Hündin gefragt und entsprechende Vorschläge erhalten. Nun nimmt er Kontakt mit dem Deckrüdenbesitzer auf.
Grundsätzlich finden die Verpaarungen beim Deckrüden (bevorzugt im eingezäunten Garten) statt.
Es kann jedoch auch vereinbart werden, dass der Deckrüdenbesitzer zum Züchter fährt oder man sich auf einem gesonderten Ort trifft. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Hunde gesichert sind, so dass kein dritter Hund hinzukommen kann und auch keiner der Hunde gefährdet ist.
Vorab ist ebenfalls zu klären:
– Liegt eine Genehmigung der Verpaarung vor?
– Ist die IK und AVK Berechnung in Ordnung?
Der Ahnenverlustkoeffizient (AVK) sollte so hoch wie möglich sein!
Der Inzuchtkoeffizient (IK) sollte hingegen so klein/niedrig sein wie nur möglich!
– Wurde mit dem Züchter die Deckgebühr vereinbart?
(Hinweis: Der Deckvertrag ist eine indviduelle Vereinbarung zwischen Züchter und Deckrüdenbesitzer. Ein Muster ist im Downloadbereich für Züchter oder Deckrüdenbesitzer verfügbar)
Hündin und Rüde treffen sich
Dieser Tag sollte so entspannt wie möglich ablaufen. Jede Aufregung oder Stress der Besitzer kann sich auf die Hunde übertragen. Deshalb sollte viel Zeit eingeplant werden. Dann lässt man die Hunde miteinander spielen, sich kennenlernen und beobachtet alles aus einiger Entfernung, jedoch sind Züchter und Deckrüdenbesitzer immer bereit, den Hunden zu helfen, wenn z.B. der Rüde nicht richtig absteigen kann oder die Hunde beim Hängen unruhig werden.
Trächtigkeit/Geburt
Es ist für alle Beteiligten schön, wenn der Deckrüdenbesitzer auch während der Trächtigkeit an der Entwicklung teilhaben kann. Er kann sich beim Züchter erkundigen und wird vom Züchter über den Trächtigkeitsfortschritt und ggf. Ultraschallergebnisse usw. informiert. Gleiches gilt für die Geburt, die zur Welt gekommenen Welpen und deren Entwicklung. Ein persönlicher Besuch des Deckrüdenbesitzers während der Aufzucht ist gerne gesehen und erfreut Züchter, Deckrüdenbesitzer und ggf. auch anwesende Welpeninteressenten.
Wurfmeldung und Wurfabnahme
Die Ankunft der Welpen ist dem Zuchtbuchamt zu melden, so dass die Ahnentafeln erstellt werden können. Die Welpen sind während der Aufzucht regelmäßig zu entwurmen und im Alter von 8 Wochen erhalten sie die erste Impfung sowie den Identifikations-Chip und den europäischen Impfpass. Gleichzeitig stellt der Tierarzt ein Gesundheitszeugnis über den jeweiligen Welpen aus und der Zuchtwart des Vereins schaut sich den Wurf im Rahmen der Wurfabnahme an.
Auszug der Welpen zur neuen Familie
Einige Deckrüdenbesitzer geben den Welpen ein kleines Geschenk mit auf den Weg in die neue Familie, versehen mit einem Gruß und Kontaktdaten, damit die Welpenfamilie auch nach dem Einzug des Welpen mit dem Vater des Welpen Kontakt aufnehmen kann. Genauso wie für den Züchter ist es auch für den Rüdenbesitzer eine Freude an der weiteren Entwicklung des Welpen teilnehmen zu dürfen. Hierdurch können sogar Freundschaften entstehen.
Wir hoffen, dass wir Sie ein wenig neugierig auf das Abenteuer Hundezucht als Züchter oder Deckrüde gemacht haben und Sie Ihre Hündin oder Rüden gerne an der Rheinländer Zucht teilhaben lassen möchten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
An welche Ansprechpartner kann ich mich zum Thema Zucht wenden?
Im Rheinländer Verein haben wir die Themenbereiche Zucht, Deckrüde und Mitgliederverwaltung schwerpunktmäßig aufgeteilt. Dennoch beantworten Ihnen alle Ansprechpartner natürlich auch gerne Fragen über den Themenschwerpunkt hinaus oder verweisen Sie an die zuständige Person. Scheuen Sie sich nicht sich an uns zu wenden.
Es gibt keine überflüssigen oder dummen Fragen.
Vertretung der Züchter:
wird neu besetzt
Vertretung der Deckrüdenbesitzer:
Silke Iwan, Telefon: 02192 70992, iwan-silke@rheinlaender-verein.de
Mitgliedervertretung:
Tanja Steinbach, steinbach@rheinlaender-verein.de
Verwaltung Zuchtbuchamt:
Hannelore Buchholz, Telefon: 02137 5193, buchholz@rheinlaender-verein.de
Wie findet der Austausch unter den Züchtern und Deckrüdenbesitzern statt?
Im Rheinländer Verein legen wir großen Wert auf ein harmonisches Miteinander. Es soll keine Konkurrenz unter den Züchtern oder Deckrüdenbesitzern entstehen. Alle möchten die Rheinländer Zucht mit gesunden und gut sozialisierten Hunden unterstützen und dabei Freude haben. Es findet ein monatlicher online Züchterstammtisch statt, an dem auch Deckrüdenbesitzer teilnehmen können. Auf diese Weise hat man die Gelegenheit, sich bereits etwas besser kennenzulernen und auszutauschen.
Von Zeit zu Zeit finden persönliche Treffen in Form von Spaziergängen oder natürlich den Vereinstreffen statt.
Deckrüdenbesitzer, die an dem online Stammtisch teilnehmen möchten, melden sich bitte per E-Mail unter: info@rheinlaender-verein.de