Der geschäftsführende Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Er ist, wie der Name es schon sagt, für die Geschäftsführung des Rheinländer Vereins zuständig.
Dazu zählen etwa:

  • Ein- und Verkäufe für den Verein
  • die Unterzeichnung aller vertraglichen Korrespondenz
  • die Kassen- und Buchführung (inklusive Steuern)
  • die Einnahme von Mitgliedsbeiträgen
  • die Anmeldung von Änderungen im Vereinsregister
  • das Einberufen von Vorstandssitzungen/Mitgliederversammlungen
  • die Vertretung des Vereins bei Behörden
  • Planung der Vereinsaktivitäten
  • die Aufgabenverteilung im Verein

Sind Entscheidungen zu treffen, setzt sich die Mehrheit im Vorstand durch.

Gleichzeitig arbeitet der geschäftsführende Vorstand mit dem Zuchtausschuss zusammen und stimmt sich mit diesem über die Zuchtziele im Rheinländer Verein und deren Umsetzung sowie die Kontrolle der Zucht ab.

Der Zuchtausschuss ist verpflichtet, den geschäftsführenden Vorstand regelmäßig über die getroffenen Entscheidungen zu informieren.