Der Rheinländer beruht genetisch auf einem Mitte der 80er Jahre zunächst unter der Bezeichnung „Eloschaboro“ gezüchteten Familienhund. Die Zucht dieses Familienhundes erfolgte im Anschluss unter unterschiedlichen „Rassebezeichnungen“, die zumeist jeweils als Wortmarke beim DPMA (Deutsches Patent- und Marken Amt) registriert worden sind.
Ein Hund ist jedoch ein Familienmitglied und damit mehr als eine Ware oder Marke. Im Rheinländer Verein spielen Markennamen keine Rolle. Uns sind grundsätzlich alle Hunde, die nachweislich auf die o.a. Ursprungsrasse „Eloschaboro“ zurück gehen, herzlich willkommen, egal welcher Markenbegriff in der Ahnentafel stehen mag.
Beim Rheinländer steht die ursprüngliche Idee, einen gesunden, wesensfesten Familienhund zu züchten, im Vordergrund.
Für Markenrechte, Lizenzgebühren oder Konkurrenzdenken ist hier kein Raum. Deshalb wurde gezielt eine Rassebezeichnung gewählt, die als solche nicht als Marke im Sinne des DPMA eintragungsfähig ist. So kamen wir nach einiger Überlegung auf die Rassebezeichnung: „Rheinländer“. Da der Rhein sich von Süd nach Nord durch Deutschland zieht, ist auch eine fast bundesweite Verbundenheit mit diesem Namen gegeben. Darüber hinaus ist die „Rheinische Frohnatur“ auch mit dem Wesen unserer Hunde vergleichbar, die stets fröhlich und liebenswert den Tag genießen.
Zur Absicherung der fehlenden Eignung als Marke haben wir in Absprache mit einem Markenschutzanwalt vorsorglich einen Antrag auf Eintragung der Marke gestellt, der wie erwartet abgelehnt wurde, so dass wir nun auch einen Nachweis darüber haben, dass diese Rassebezeichnung nicht als Marke beim DPMA eingetragen werden kann.
Bei der Zucht im Rheinländer Verein steht der Hund als liebenswerter Begleiter mit Herz im Mittelpunkt und nicht als Marke. Es wird ein großer Wert auf Respekt und Harmonie unter den Züchtern und Deckrüdenbesitzern sowie allen Familien der Rheinländer Hunde gelegt.
Die Aufzucht der Welpen erfolgt in Hausaufzucht im Haus/Wohnbereich des Züchters. Eine Zwinger- oder Stallhaltung der Zuchttiere oder Welpen ist untersagt! Darüber hinaus ist auch die Abgabe der Alttiere sowie Zuchtmiete grundsätzlich nicht erlaubt. Die Züchter der Rheinländer Familienhunde halten die Hunde nicht ausschließlich zur Zucht, sondern es sind Familienmitglieder.
Deshalb müssen alle Rheinländer Welpen in der Wohnung des Züchters mit Zugang zum gesicherten Auslauf im Garten und in unmittelbarem Kontakt zum Züchter und dessen Familie aufgezogen werden. Nur dann erhalten die Welpen die notwendige Prägung und Sozialisierung, die für die Rheinländer Zucht von großer Bedeutung ist. Das wirkt sich positiv auf die Entwicklung des Welpen aus und sein späteres Leben in der neuen Familie.
Auch der Tierschutz ist in der Rheinländer Zucht wichtig! Die Mutterhündin darf beispielsweise erst wieder belegt werden, wenn sie zwischen den Würfen mindestens 1 bis 2 Läufigkeiten pausiert hat. Ausserdem endet die Zuchtfähigkeit der Hündin mit dem 8. Geburtstag und es sind insgesamt höchstens 5 Würfe der Hündin erlaubt.
Sollten Sie Interesse an mehr Informationen zur Zucht des Rheinländers haben, bereits einen Hund haben, der auf die o.a. Ursprungsrasse „Eloschaboro“ zurück geht, oder uns ggf. sogar als Züchter oder Deckrüdenbesitzer unterstützen wollen, können Sie uns gerne unter zucht@rheinlaender-verein.de kontaktieren.
Hinweis: Alle hier verwendeten Namen, Begriffe, Zeichen und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte aller erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern.