Der Zuchtausschuss ist zuständig für alle Entscheidungen rund um die Zucht unseres Rheinländer Familienhundes.

Hierzu gehört die Kontrolle der Zucht im Rheinländer Verein, insbesondere der Einhaltung der Zuchtordnung aber auch die Prüfung und Zulassung der Züchter, der Zuchthunde, Kontrolle der Würfe, der Aufzuchts- und Haltungsbedingungen der Züchter.
Ebenfalls sorgt er für die Ausbildung der Zuchtrichter und Zuchtwarte sowie des Züchtergrundseminars.

Alle Entscheidungen werden gemeinschaftlich und gleichberechtigt getroffen.
Es gibt keine Alleingänge einzelner Personen oder Entscheidungsrichtlinien ausserhalb der Zuchtordnung.
Jedes Mitglied des Zuchtausschusses ist darüber hinaus weisungsfrei und ungebunden in seiner Entscheidung, es ist nur der ihm übertragenen Aufgabe und den von ihm vertretenen Personen verantwortlich.

Die Tätigkeit des Zuchtausschusses wird wiederum kontrolliert durch den Vorstand.

Der Zuchtausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

  • Verwalter/in des Zuchtbuchamts
  • Der/Die Mitgliedervertreter/in
  • Der/Die Vertreter/in der Züchter
  • Der/Die Vertreter/in der Deckrüdenbesitzer