Alle Rheinländer Zuchthunde haben einen Wesenstest bestanden, bei dem der speziell ausgebildete Zuchtrichter den Hund anhand eines zuvor ausgearbeitetem Prüfungsschema auf seine Charakter- und Wesenseigenschaften überprüft. Auf diese Weise ist es möglich, das Zuchtziel, den Rheinländer als einen alltagstauglichen Familienbegleithund zu etablieren, immer weiter gefestigt werden.
Wesen/Verhalten
Der Rheinländer sollte folgende Wesens- und Charaktereigenschaften aufweisen:
Er sollte über ein robustes und gelassenes Wesen verfügen, verbunden mit einem gemäßigt, aktivem Temperament. Ein gutes Sozialverhalten sollte schon in der Aufzucht begründet worden sein und eine Verträglichkeit mit anderen Artgenossen oder anderen Haustieren bestehen. Eine instinktsichere und friedliche Reaktion auf optische und akustische Signale ist erforderlich. Er sollte verspielt sein, gerne apportierfreudig, mit hoher Reizschwelle, wachsam aber nicht bellfreudig, mit geringem Jagdtrieb, einer guten Bindung zum Besitzer und dennoch für einige Zeit alleine bleiben können.
Wesen/Verhaltenstest
Der Wesenstest des Rheinländer Familienhundes wurde in Zusammenarbeit mit Züchtern, Zuchtrichtern und erfahrenen Hundetrainern neu erarbeitet.
Das Verhalten eines Hundes wird zum einen von der Erziehung beeinflusst, jedoch erhält jeder Hund bereits durch Abstammung und Aufzucht grundlegende Wesenseigenschaften, die eine Basis für die Weitere Entwicklung darstellt. Der Wesenstest soll nach Möglichkeit diese Basis des Hundes ergründen und nicht allein die Fähigkeit des Besitzers zur Erziehung. Allgemein sollte der Rheinländer freundlich und aufgeschlossen, jedoch nicht aufdringlich sein. Er sollte schnell eine vertrauensvolle Bindung zu seiner Familie aufbauen können und sich leicht an neue Situationen gewöhnen ohne ängstlich oder aggressiv zu reagieren. Auf Spaziergängen sollte er Sichtkontakt zum Besitzer aufrecht halten und die Nähe des Besitzers suchen.
Bei der Prüfung des Verhaltens soll das Wesen und der Charakter des Hundes festgestellt werden. Hierfür wurden Elemente aus dem Test zum Hundeführerschein ebenso verwendet, wie Prüfungsteile für Besuchs-, Therapie- und Assistenzhunde. Wünschenswert ist ein problemloses Auftreten von Hund und Halter in der Öffentlichkeit. Im Umgang mit dem Hund dürfen vereinzelt sinnvolle Hilfsmittel, wie Futter, Spielzeug, Spiel, Streicheln und Loben während der Prüfung eingesetzt werden. Der Hund sollte ein Halsband oder Brustgeschirr tragen und mit einer Leine geführt werden. Der Verhaltenstest wird unter alltäglichen Bedingungen durchgeführt, wobei besonders auf die Reaktionen des Hundes im Bezug auf den eigenen Besitzer, fremde Menschen oder Hunde, sowie unbekannte Umweltreize geachtet wird. Verhalten im Strassenverkehr, Begegnungen mit Menschen, Artgenossen oder anderen Tieren, Verhalten gegenüber Radfahrern, Joggern oder ähnlich schnell bewegenden Objekten. Verhalten im Freilauf und an der Leine.
Der zu beurteilende Hund muss mindestens 12 Monate alt sein und der Besitzer muss nachweisen, dass der Hund geimpft und haftpflichtversichert ist. Wenn der Zuchtrichter das Verhalten des Hundes als nicht ausreichend betrachtet, besteht die Möglichkeit, den Test frühestens nach 6 Monaten zu wiederholen.
Die Zuverlässigkeit und Einheitlichkeit der Tests bei den Rheinländer Zuchtrichtern wird durch eine umfassende Ausbildung, einen detaillierten Leitfaden sowie Fort- und Weiterbildungen der Zuchtrichter garantiert.
Grundvoraussetzungen für einen Verhaltenstest des Rheinländers
- Der Rheinländer sollte nach Möglichkeit zunächst die notwendigen gesundheitlichen Untersuchen bereits erfolgreich bestanden haben. (Hüfte und Augen)
- Das Mindestalter des zur beurteilenden Rheinländers beträgt 12 Monate.
- Die Rheinländer Hündin ist zum Zeitpunkt der Beurteilung nicht läufig.
- Der Rheinländer ist gesund und weist keinen Befall von Parasiten auf.
Hinweise zum Ablauf des Verhaltenstest:
Der Besitzer sollte für den Tag ausgiebig Zeit einplanen und rechtzeitig anreisen, damit sich der Hund an die neue Umgebung gewöhnen und vor dem Test etwas entspannen kann. Die Beurteilung findet nach Absprache mit dem Zuchtrichter Orten statt, die vom Zuchtrichter bestimmt werden. Die Beurteilungsgebühr entsprechend der geltenden Gebührenordnung ist vor der Prüfung per Überweisung oder in bar an den Zuchtrichter zu zahlen.
Nach Begrüßung der zu beurteilenden Teams wird zunächst der Ablauf des Tages kurz umrissen.
Begonnen wird mit einem Spaziergang, auf dem der Zuchtrichter bereits erste Beobachtungen zum Wesen des Hundes machen kann. Danach wird der Hund mit unterschiedlichen Alltagssituationen konfrontiert und bewertet.
Die Bewertung der äusseren Erscheinung / Standard kann je nach Situation und Einschätzung des Zuchtrichters vor oder nach der Wesensbeurteilung erfolgen.
Zum Abschluss erhält der Besitzer bereits mündlich eine grobe Einschätzung der Bewertung, das endgültige Bewertungsergebnis wird dem Besitzer erst nach eingehender Überprüfung der Gesamttestergebnisse schriftlich zugestellt.