Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Züchterliste des Rheinländer Verein sind folgende:

Wichtigste Voraussetzung ist die Begeisterung für diesen ganz besonderen Familienhund und der Wunsch diese Rasse durch die Zucht weiter zu fördern und anderen Menschen die Möglichkeit zu geben, diesen Hund in die Familie aufzunehmen, um durch ihn eine Bereicherung im Alltag und in der Familie erfahren zu können. Die positiven Rückmeldungen der Welpenbesitzer sind immer eine große Freude und Motivation.

Sodann ist es erforderlich, dass ausreichend Zeit und Platz für eine Zucht vorhanden ist. Für die Zucht im Rheinländer Verein ist eine Hausaufzucht erforderlich, das bedeutet, dass die Wurfkiste der Mutterhündin mit den Welpen im Schlaf- oder Wohnbereich aufgestellt wird und die Welpen im Laufe der Aufzucht täglich mit Alltagsgeräuschen und Umweltreizen des Haushalts konfrontiert werden. Insbesondere Haustürklingel, TV und Radio, Besucher kommen und gehen, Küchengeräusche usw.

Darüber hinaus ist ein gesicherter Auslauf im Garten für die Welpen erforderlich. Eine Aufzucht im Stall oder Gartenschuppen ist im Rheinländer Verein nicht erlaubt. 

Schließlich ist es natürlich erforderlich, dass eine geeignete Zuchthündin vorhanden ist, mit der die Zucht im Rheinländer Verein gewünscht ist. Die Zuchthündin muss genetisch auf den Familienund mit der ursprünglichen Rassebezeichnung „Eloschaboro“ zurück gehen. Die weiteren Voraussetzungen des Zuchttieres zur Gesundheit, dem Standard und des Wesens werden unter dem Punkt „Zuchttauglichkeit“ näher erläutert.

Wenn diese vorangehenden Punkte erfüllt sind, kann eine Anfrage beim Vorstand des Rheinländer Verein erfolgen, wonach um Aufnahme als Rheinländer Verein Zuchtstätte gebeten wird.

Hierfür ist ein gesondertes Formular zu verwenden, in dem auch der gewünschte Name der Zuchtstätte eingetragen werden kann. Das Formular gibt es hier: Anmeldung einer Rheinländer Verein Zuchtstätte.

Ausserdem ist es erforderlich, dass eine Mitgliedschaft im Rheinländer Verein besteht. Der Mitgliedsantrag ist hier zu finden: Mitgliedsantrag Rheinländer Verein.

Die Zuchtstätte ist sodann von einem Zuchtwart des Rheinländer Verein zu besichtigen, um sicher zu stellen, dass die örtlichen Voraussetzungen für die tierschutzgerechte Aufzucht eines Wurfes im Rheinländer Verein gegeben sind.

Sofern der Züchter bereits Erfahrungen mit der Hundezucht hat, ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Züchter ein Züchtergrundseminar beim Rheinländer Verein absolviert. Jedoch wird dies angeraten, damit der Züchter über die besonderen Voraussetzungen, Abläufe und Regelungen des Rheinländer Verein informiert ist. Für Zuchtanfänger ist dieses Seminar im eigenen Interesse erforderlich, damit Grundkenntnisse in der Zucht – angefangen von der Planung einer Verpaarung, der Trächtigkeit, Geburt, Aufzucht und Abgabe der Welpen, vorhanden sind. Bei dem vom Rheinländer Verein angebotenen Seminar handelt es sich um ein kostenfreies Online Seminar für alle angemeldeten Zuchtstätten des Rheinländer Verein. Es ist in unser aller Interesse, dass die Züchter des Rheinländer Vereins stets gut ausgebildet sind.  

Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erhält der Züchter vom Rheinländer Verein eine Zwinger-Urkunde, sowie einen Ordner mit den aktuellen Zucht-Formularen, das er als sein Zuchtstättenbuch führen kann. Darin aufzubewahren sind beispielsweise auch alle Zucht-Urkunden und Angaben zu den Würfen, den Hunden usw.

Die Welpen sind regelmäßig zu entwurmen und im Alter von 8 Wochen mit einem Identitäts-Chip zu versehen und die erste Grundimpfung durchzuführen. Jeder Welpe erhält ein separates Gesundheitszeugnis, das vom zuständigen Tierarzt ausgefüllt wird. Darüber hinaus wird der Wurf vor der Abgabe von einem unserer Zuchtwarte nach vorher ausgearbeiteten Kriterien überprüft, wobei auch die Aufzuchtsbedingungen und der Zustand der Mutterhündin einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden.

Es ist gewünscht, dass der Züchter auch nach der Abgabe der Welpen für Fragen der Welpenfamilien erreichbar ist und durch seine Erfahrung Rat geben kann. Hier kann auch der Züchter selbst bei Kollegen aus der Rheinländer Verein Zucht um Rat ersuchen, da die Züchter untereinander kollegial und unterstützend zusammen stehen.

Wenn Sie Interesse an der Zucht des Rheinländers haben, können Sie gerne bei einem Vorstandsmitglied des Rheinländer Vereins, insbesondere unserem Vertreter der Züchter oder unmittelbar bei einem unserer Züchter nach weiteren Informationen fragen. Die Kontaktdaten sind auf dieser Webseite zu finden. Wir freuen uns auf Sie!