Das Zuchtbuchamt des Rheinländer e.V. verwaltet das Zuchtbuch, in dem alle Rheinländer und soweit bekannt, deren Ahnen vermerkt sind. Alle bekannten Daten zu den Hunden, wie sie z.B. auf der Wurfmeldung, der Wurfabnahme, der Standard- und Wesensbeurteilung, sowie zusätzlicher positiver oder negativer Infomationsdaten zu den Hunden und deren Linien werden durch den/die Verwalter/in des Zuchtbuchamts im Zuchtprogramm vermerkt.

Das Zuchtbuchamt veranlasst die Ausstellung der Zuchtstättenurkunden, der Zuchttauglichkeitsurkunden, sowie der Ahnentafeln.

Darüber hinaus ist das Zuchtbuchamt als Mitglied des Züchterausschusses für die Einhaltung und Kontrolle der Zuchtordnung zuständig.

Aufgaben:

  • Verwaltung der Züchterliste, der Deckrüden
  • Alle Hunde, die aktiver Teil der Rheinländer Zucht sind, werden in ein digitales Zuchtprogramm aufgenommen und das Programm ist regelmäßig zu aktualisieren. Hierzu gehört die Aufnahme der neu aufzunehmenden Hunde, seien es Rheinländer Welpen oder erwachsene Hunde unter einer der zugelassenen Markenbezeichnungen.
  • Wurfmeldungen, Wurfabnahmen sind in das Programm einzutragen, ebenso Zuchtbeurteilungen mit den entsprechenden Ergebnissen.
  • Die Zuchttauglichkeitsurkunden werden erstellt und an die Eigentümer versandt.
  • Auskunft an Züchter über die Berechnung der Inzuchtkoeffizienten (IK) und Ahnenverlustkoeffizienten (AVK) der gewünschten Verpaarungen.

Die Ausführung einzelner Aufgaben des Zuchtbuchamtes kann an Helfer übertragen werden, wobei die Entscheidung hierüber vom Zuchtausschuss getroffen und dem Vorstand mitgeteilt wird.