Wenn Sie mit Ihrem Hund an der Zucht im Rheinländer Verein teilnehmen möchten, sind Sie uns herzlich willkommen.
Voraussetzung ist zunächst, dass Sie einen Hund besitzen, der auf die Ursprungsrasse des Rheinländers, somit den Eloschaboro, zurück zu führen ist. Wenn Sie beispielsweise einen Elo®, Canilo®, Chebo® oder Niemandsländer® mit Orignial Ahnentafel besitzen.
Für die Zuchtzulassung muss der Hund sodann folgende Voraussetzungen erfüllen:
– Augenuntersuchung inklusive Gonioskopie bei einem DOK-Augenfachtierarzt oder
(Bitte bereits bei der Anmeldung zur Augenuntersuchung darauf hinweisen, dass die Gonioskopie durchgeführt wird. Hierfür ist eine Untersuchung erforderlich, bevor die Augen zur Weitstellung getropft werden. Bei der Augenuntersuchung verfügt der/die Augenarzt/-ärztin selbst über das entsprechende Formular, dass direkt online an die Zuchtbuchstelle der Canilogruppe gesandt wird.
Patellauntersuchung – durch einen Tierarzt der die Zulassung zur Auswertung besitzt. Das Formular hierfür befindet sich im Downloadbereich
HD-Untersuchung – ausgeführt von einem Tierarzt mit entsprechender Qualifikation. Das Formular hierfür befindet sich im Downloadbereich
Die Auswertung der HD-Aufnahmen erfolgt – sofern der untersuchende Tierarzt selbst keine offizielle anerkannte Auswertungsstelle ist – nach Übersendung an den Tierarzt Dr. med. vet. Franz Bittner Waldstraße 17, 55595 Wallhausen, Tel.: 06706 991540. Für die Auswertung werden zusätzlich 18,- € durch Herrn Dr. Bittner berechnet (Stand Juni 2016). Gerne kann dort auch direkt die HD- und Patella Untersuchung durchgeführt werden.
DNA Profil des Hundes – Dies kann bei LABOKLIN mittels des Formulars Untersuchungsauftrag Genetik, welches im Downloadbereich zur Verfügung gestellt wird, in Auftrag gegeben werden. (Ziffer 8107 – DNA Profil – Identitätsnachweis).
Die Bewertung des Standard erfolgt durch einen zugelassenen Zuchtwart des Rheinländer Vereins
Die Bewertung des Wesens, welche sich an der Alltagstauglichkeit eines Familienhundes orientiert wird ausschließlich durch besonders geschulte Zuchtrichter des Rheinländer Vereins durchgeführt.
Bitte stets eine Kopie der Untersuchungsergebnisse und des DNA-Profils an die Zuchtbuchstelle des Rheinländer Vereins senden.
Es steht Ihnen frei, ob Sie zuerst die Gesundheitsuntersuchungen oder die Beurteilung von Standard und Wesen durchführen lassen. Wir empfehlen jedoch zunächst sämtliche Gesundheitsprüfungen abgeschlossen zu haben, bevor durch den Zuchtrichter Standard und Wesen geprüft wird.
Falls Sie Fragen zum Ablauf, der Voraussetzung oder sonstigen Themen zur Zuchttauglichkeit haben, geben Ihnen unsere Zuchtrichter gerne Auskunft.
Wenn alle Voraussetzungen für die Rheinländer Zucht erfüllt sind, wird von der Zuchtbuchstelle eine Zuchttauglichkeitsurkunde für die Rheinländer Zucht ausgestellt.
Falls Ihr Hund bereits eine Zuchttauglichkeitsurkunde eines anderen artverwandten Vereins besitzen sollte und Sie ihn gerne der Rheinländer Zucht zur Verfügung stellen möchten, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit dem Zuchtbuchamt des Rheinländer Vereins auf.